Im Kanton Basel-Stadt können Fundgegenstände grundsätzlich im Fundbüro im Spiegelhof oder bei allen Polizeiposten/-wachen abgegeben werden. Davon ausgenommen sind jedoch sogenannte Haus- und Anstaltsfunde. Verliert oder vergisst eine Person einen Gegenstand nicht auf Allmend, sondern in einem Restaurant, Verkaufsladen, öffentlichen Gebäude oder auch im Treppenhaus einer Wohnliegenschaft, so muss der Hausherr der Liegenschaft versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen und allenfalls den Gegenstand während fünf Jahren aufbewahren.
Einerseits ist diese Vorschrift für Gewerbetreibende und Hauswarte mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden und beansprucht auch Lagerplatz. Andererseits wissen Personen, die einen Gegenstand verlieren, oft nicht, wo dies war. Sie müssen bei Verkaufsläden, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, wo sie sich aufhielten, allenfalls bei den Betreibern von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Fundbüro im Spiegelhof nachfragen, ob ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde.
EVP-Grossrat Christoph Hochuli fragt in seiner Schriftlichen Anfrage den Regierungsrat, ob er bereit sei, die Fundsachenverordnung dahin gehend zu ändern, dass Haus- und Anstaltsfunde nach einer bestimmten Zeit dem Fundbüro übergeben werden dürfen und müssen. Dies wäre einerseits eine Erleichterung für alle Gewerbetreibenden und Hauswarte, andererseits würde so die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Fundgegenstände zu ihren Besitzern zurückfinden.