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EVP-Ratsmitglieder unterstützen Gesetz für mehr Jugendschutz bei Film und Videospielen

Der Natio­nal­rat hat heute die Ein­tre­tens­de­batte über eine bun­des­rät­li­che Geset­zes­vor­lage für mehr Jugend­schutz bei Fil­men und Video­spie­len geführt. Die EVP-Ratsmitglieder unter­stüt­zen alle Anträge für einen bes­se­ren Schutz der Jugend­li­chen. Mit dem Gesetz will der Bun­des­rat Min­der­jäh­rige bes­ser vor Inhal­ten in Fil­men und Video­spie­len schüt­zen, die ihre Ent­wick­lung gefähr­den könn­ten. Unter ande­rem sol­len Alters­kenn­zeich­nun­gen und Alters­kon­trol­len für Filme und Video­spiele künf­tig schweiz­weit ein­heit­lich gere­gelt wer­den. Die Detail­be­ra­tun­gen fol­gen in einer der nächs­ten Ses­sio­nen.

Mit dem Gesetz will der Bun­des­rat Min­der­jäh­rige bes­ser vor Inhal­ten in Fil­men und Video­spie­len schüt­zen, die diese in ihrer Ent­wick­lung gefähr­den könn­ten – sei es kör­per­lich, geis­tig, psy­chisch, sitt­lich oder sozial. Künf­tig wer­den Kinos, Detail­händ­ler, Online-Versandhändler und Abruf­dienste schweiz­weit ver­pflich­tet, Alters­kenn­zeich­nun­gen anzu­brin­gen und ent­spre­chende Kon­trol­len durch­zu­füh­ren. Auch die Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter von Platt­form­diens­ten für Videos oder Video­spiele (z. B. YouTube oder Twitch) wer­den in die Pflicht genom­men.

Bund und Kan­tone kon­trol­lie­ren
Die Kan­tone sol­len mit Test­käu­fen kon­trol­lie­ren, ob Alters­kenn­zeich­nun­gen auf den Pro­duk­ten ange­bracht sind und ob Geschäfte oder Kinos Alters­kon­trolle durch­füh­ren. Sie erstat­ten dem Bun­des­amt für Sozi­al­ver­si­che­run­gen jähr­lich Bericht. Das Bun­des­amt selbst beauf­sich­tigt die Online-Verkäufe.

Jugend­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen sor­gen für kon­krete Umset­zung
Für die kon­krete Umset­zung des Jugend­me­di­en­schut­zes sind die Jugend­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen zustän­dig, zu denen sich die Akteu­rin­nen und Akteure der Film- und Video­spie­le­bran­che zusam­men­schlies­sen müs­sen. Sie erar­bei­ten zusam­men mit Fach­leu­ten auch die Sys­teme zur Alters­klas­si­fi­zie­rung, die Regeln zur Alters­kenn­zeich­nung sowie zur Alters­kon­trolle und legen sie dem Bun­des­rat zur Ver­bind­lich­keits­er­klä­rung vor. Sie haben dafür zwei Jahre Zeit – wenn dann keine Jugend­schutz­re­ge­lung ver­bind­lich vor­liegt, erlässt der Bun­des­rat die not­wen­di­gen Vor­schrif­ten für den Film- und Video­spie­le­be­reich.

Auch Abruf- und Platt­form­dienste in der Pflicht
Für Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter von Abruf- und Platt­form­diens­ten für Filme mit Sitz in der Schweiz sol­len ver­gleich­bare gesetz­li­che Rege­lun­gen gel­ten, wie für sol­che mit Sitz oder Toch­ter­ge­sell­schaft in der EU. Sie sol­len ein Sys­tem zur Alters­über­prü­fung ein­rich­ten. Video­por­tale müs­sen elter­li­che Kon­trolle ermög­li­chen. Platt­form­dienste sol­len künf­tig auch so aus­ge­stat­tet sein, dass Eltern Inhalte mel­den kön­nen, die für Kin­der und Jugend­li­che nicht geeig­net sind.