News

Mediationen in Jugendstrafverfahren

EVP-Grossrat Chris­toph Hoch­uli for­dert mit einem Vor­stoss den Regie­rungs­rat auf, die Ein­füh­rung von Media­tio­nen zwi­schen Täter/innen und Opfern in Jugend­straf­ver­fah­ren zu prü­fen. Ins­be­son­dere fragt Chris­toph Hoch­uli nach der Mög­lich­keit einer kan­to­na­len Media­ti­ons­stelle sowie dem Ein­satz von Mediator/innen im Auf­trags­ver­hält­nis.

Bei einer Media­tion im Jugend­straf­ver­fah­ren geht es darum, dass die Täter/innen die Ver­ant­wor­tung über­neh­men für ihre Taten. Dabei sit­zen Täter/innen und Opfer mit eine/r Mediator/in an einen Tisch und spre­chen zusam­men über die Tat. Opfer kön­nen die Tat oft nicht ver­ste­hen und wol­len von den Täter/innen wis­sen, wes­halb sie so gehan­delt hat­ten. Wenn Opfer wis­sen, wes­halb eine Tat pas­siert ist, kön­nen sie die Ange­le­gen­heit bes­ser ver­ar­bei­ten und damit abschlies­sen.

Viele Delikte sind schwer beweis­bar und ein Straf­ver­fah­ren würde mit einem Frei­spruch enden. Zudem dau­ern Straf­ver­fah­ren oft sehr lange und das Opfer muss die Tat­hand­lung mehr­mals bei Ein­ver­nah­men und/oder an Gerichts­ver­hand­lun­gen erzäh­len. Mit einer Media­tion kann man die Ange­le­gen­heit zwi­schen den Betei­lig­ten oft bes­ser und rascher klä­ren als im Straf­ver­fah­ren.

Damit eine Media­tion durch­ge­führt wer­den kann, müs­sen alle Betei­lig­ten die­ser zustim­men. Wenn sich die Betei­lig­ten am Ende einig sind, kann das Straf­ver­fah­ren ein­ge­stellt wird. Dies gilt natür­lich nicht für schwere Delikte (Offi­zi­al­de­likte). In der Media­tion kann eine finan­zi­elle Genug­tu­ung aus­ge­han­delt wer­den oder der/die Täter/in muss bei­spiels­weise eine gemein­nüt­zige Arbeit aus­füh­ren.