Bei einer Mediation im Jugendstrafverfahren geht es darum, dass die Täter/innen die Verantwortung übernehmen für ihre Taten. Dabei sitzen Täter/innen und Opfer mit eine/r Mediator/in an einen Tisch und sprechen zusammen über die Tat. Opfer können die Tat oft nicht verstehen und wollen von den Täter/innen wissen, weshalb sie so gehandelt hatten. Wenn Opfer wissen, weshalb eine Tat passiert ist, können sie die Angelegenheit besser verarbeiten und damit abschliessen.
Viele Delikte sind schwer beweisbar und ein Strafverfahren würde mit einem Freispruch enden. Zudem dauern Strafverfahren oft sehr lange und das Opfer muss die Tathandlung mehrmals bei Einvernahmen und/oder an Gerichtsverhandlungen erzählen. Mit einer Mediation kann man die Angelegenheit zwischen den Beteiligten oft besser und rascher klären als im Strafverfahren.
Damit eine Mediation durchgeführt werden kann, müssen alle Beteiligten dieser zustimmen. Wenn sich die Beteiligten am Ende einig sind, kann das Strafverfahren eingestellt wird. Dies gilt natürlich nicht für schwere Delikte (Offizialdelikte). In der Mediation kann eine finanzielle Genugtuung ausgehandelt werden oder der/die Täter/in muss beispielsweise eine gemeinnützige Arbeit ausführen.