Medizinische Fachpersonen sind sich einig, dass es für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend ist, ob sich die schwangere Frau in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf die Geburt vorbereiten konnte.
Ein fixer Mutterschutz von drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin würde den Arbeitgebenden Planungssicherheit geben. Sie wissen so genauer, ab welchem Datum sie eine Stellvertretung für die werdende Mutter organisieren müssen, und die Übergabe kann geplant werden.
Auf kantonaler Ebene kann der vorgeburtliche Mutterschutz nur für Kantonsangestellte umgesetzt werden. Die EVP Basel-Stadt würde längerfristig eine nationale Lösung bevorzugen, welche für alle werdenden Mütter gilt. Der vorgeburtliche Mutterschutz würde dann nicht mehr nur auf Kosten der Arbeitgebenden gehen, sondern via Erwerbsersatzordnung abgegolten. Leider ist der Bundesrat bislang kritisch eingestellt.
Nach einer intensiven Debatte in der Grossratssitzung wurde der Vorstoss mit 48 Ja- zu 38 Nein-Stimmen, bei 6 Enthaltungen, an den Regierungsrat überwiesen. Wir werten dies als Wertschätzung und Unterstützung der Familie und des Mutterwerdens.