Der Regierungsrat schrieb in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage betreffend «Starke Auslastung des Frauenhauses» von Christoph Hochuli (25.5317.02): «Zur Erhöhung der Staatsbeiträge muss der Bedarf bzw. die Finanzierungslücke ausgewiesen und begründet werden können.» Er schreibt weiter, dass das Frauenhaus beider Basel im Jahr 2024 eine Auslastungsquote von 96 % hatte und 263 Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen waren, nicht aufgenommen werden konnten. Beim Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder lag die Auslastung bei 90.2 % und 71 Frauen und Kinder mussten abgewiesen werden. Nur ein Teil davon konnte an eine andere Schutzinstitution oder als Übergangslösung an eine andere Institution in der Region oder in ein Frauenhaus in einem anderen Kanton verwiesen werden.
Deshalb forderte EVP-Grossrat Christoph Hochuli mit einer Motion die Schaffung eines kantonalen Frauenhausgesetzes (wie im Kanton Basel-Landschaft), die Erhöhung der Anzahl Schutzplätze in beiden Frauenhäusern sowie die staatliche Finanzierung der Frauenhäuser mit mindestens 75 %. Die Motion wurde von Grossratsmitgliedern aus allen Parteien mitunterzeichnet und heute hat der Grosse Rat die Motion stillschweigend, also ohne Debatte und Abstimmung, an den Regierungsrat überwiesen.