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Individualbesteuerung: Nein - weil es bessere Lösungen gibt

Am 8. März 2026 stimmen wir über die Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung ab, die gemäss Befürwortern die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen und Erwerbsanreize schaffen soll. Dass die Heiratsstrafe auch auf eidgenössischer Ebene beseitigt werden soll (kantonal ist sie dies schon), ist nicht bestritten. Aber die kritische Betrachtung zeigt deutlich: Der Vorschlag hat finanziell und administrativ gewichtige Nachteile, vor allem aber schafft sie neue Ungerechtigkeiten.

Am 8. März 2026 stimmen wir über die Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung ab, die gemäss Befürwortern die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen und Erwerbsanreize schaffen soll. Dass die Heiratsstrafe auch auf eidgenössischer Ebene beseitigt werden soll (kantonal ist sie dies schon), ist nicht bestritten. Aber die kritische Betrachtung zeigt deutlich: Der Vorschlag hat finanziell und administrativ gewichtige Nachteile, vor allem aber schafft sie neue Ungerechtigkeiten.

Die Vorlage würde zu 1.7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen führen – ein massiver Verwaltungsaufwand für Kantone und Gemeinden. Dass in der Vernehmlassung 21 Kantone den Wechsel abgelehnt, 10 Kantone das Referendum dagegen ergriffen haben und sich die Konferenz der Kantonsregierungen auch dagegen positioniert, spricht Bände: Infrastruktur, Software und Personal müssten aufwendig ausgebaut werden. 

Vor allem aber ist die Individualbesteuerung aus inhaltlichen Gründen kritisch zu betrachten: Sie schafft neue Ungerechtigkeiten, insbesondere für Familien mit nur einem oder stark ungleichen Einkommen. Ausgerechnet jene Familien, die bereits heute finanziell stärker belastet sind, würden künftig deutlich mehr zahlen. Viele Abzüge – etwa für Kinder oder Krankheitskosten – können künftig nur noch teilweise oder gar nicht mehr erfolgen, wenn das Einkommen des einen Ehepartners zu tief ist. Auch Alleinstehende mit hohem Einkommen würden tiefer in die Tasche greifen müssen, während gutverdienende Doppelverdiener von der Änderung profitieren. 

Das Anliegen der Initianten, Erwerbsanreize zu schaffen und so einen Beitrag zu mehr Gleichstellung zu leisten, sollte nicht über das Steuersystem erzwungen, sondern über bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit angestrebt werden. 

Aus diesen Gründen lehnt die EVP diese Vorlage ab und unterstützt weiterhin die «Fairness-Initiative», die ebenfalls die Heiratsstrafe beseitigen will und deren Behandlung im Parlament noch aussteht. 

Brigitte Gysin, Präsidentin EVP BS