Bei vielen Strafverfahren sind Foto- oder Videoaufnahmen der Täterschaften vorhanden. Bei schweren Delikten werden diese Fotos für die Öffentlichkeitsfahndung ins Internet gestellt. Die Verwendung einer Gesichtserkennungs-Software mit internen Fotobeständen würde die Persönlichkeitsrechte weniger verletzen als die Veröffentlichung von Bildern einer mutmasslichen Täterschaft. Auch deshalb wäre es sinnvoll, wenn die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Gesichtserkennungs-Software anschaffen, wie sie andere Polizeikorps verwenden. Solche polizeiinternen Programme sind nicht mit dem Internet verbunden und greifen nur auf eigenes Bildmaterial der Kantonspolizei resp. Staatsanwaltschaft zurück.
EVP-Grossrat Christoph Hochuli verlangt mit seinem Vorstoss, dass der Regierungsrat prüft, ob der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft eine Gesichtserkennungs-Software zur Verfügung gestellt werden kann, um mit internen Fotobeständen Bildfahndung zu betreiben. Zudem soll geklärt werden, bei welchen Delikten und unter welchen Voraussetzungen die Anwendung dieser Software erlaubt wäre.
Der Vorstoss wurde von Grossratsmitgliedern aus den Fraktionen Mitte/EVP, GLP, Grüne, LDP, FDP und SVP mitunterzeichnet.