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Kapo und Stawa sollen KI-Tools für Bildfahndung erhalten

EVP-Grossrat Christoph Hochuli fordert in einem Vorstoss die Prüfung, ob der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft die Verwendung von KI-Tools für die Fahndung nach Täterschaften ermöglicht werden kann.

An der unbewilligten Demonstration vom 11. Oktober 2025 wurden in der Stadt Bern zahlreiche Straftaten (Brandstiftung, Sachbeschädigungen, Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten) begangen. Die Kantonspolizei Bern veröffentlichte nach der Auswertung von Videoaufnahmen zuerst verdeckte Bilder von nicht identifizierten Tatverdächtigen, später auch unverdeckte Bilder. Gemäss Medienberichten konnte eine Privatperson mit einer Recherche mittels KI-Tool zwei der gesuchten Personen mit ihren Namen identifizieren. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist die ungefragte Beschaffung von Gesichtsdaten im Internet persönlichkeitsverletzend.

Die Strafverfolgungsbehörden dürfen öffentliche KI-Plattformen für die Bildfahndung nicht verwenden. Im Fall der Berner Öffentlichkeitsfahndung wäre es jedoch verhältnismässiger gewesen, hätte die Polizei KI-Tools genutzt, statt die Bilder ins Internet zu stellen. Der fehlende Einsatz von KI-Tools verletzte die Persönlichkeitsrechte in diesem Fall viel stärker als die Veröffentlichung der unverdeckten Bilder der mutmasslichen Täterschaften.

Deshalb fordert EVP-Grossrat Christoph Hochuli, dass der Regierungsrat prüft, ob die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich zugängliche KI-Tools für die Bildfahndung verwenden dürfen und/oder ob sie eine Gesichtserkennungs-Software beschaffen können.