Via EVP-Anstoss: erfreuliche Änderung bei der Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

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Via EVP-Anstoss: erfreuliche Änderung bei der Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Die EVP begrüsst die heute im Grossen Rat beschlossene Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern. Den Anstoss dazu gab ein Anzug von EVP-Grossrat Widmer-Huber aus dem Jahr 2020.

Neu haben auch Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder Anspruch auf Mietbeiträge, wenn sie ein tiefes Einkommen haben und gefährdet sind, von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Unter Umständen können Menschen via Mietbeiträge von der Sozialhilfe abgelöst werden. Ein umstrittener Punkt war Höhe der Karenzfrist, also die Zeit, ab wann jemand bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton Mietbeiträge erhalten kann. Der Regierungsrat wollte fünf Jahre beibehalten. Die EVP unterstützte die Verkürzung der Karenzfrist auf zwei Jahre, da fünf Jahre für Personen in einer angespannten finanziellen Situation lange sind. Bedeutsam für die EVP war, dass die neue Regelung auch Familien zugutekommt. Bei den anderen strittigen Themen folgte die EVP dem Regierungsrat.

Kontakt: Thomas Widmer-Huber, thomas@widmer-huber.ch, 079 948 92 93