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Aktuelle Medienmitteilungen
13.04.2021 | Härtefall-Unterstützung für Haushalte mit Einkommenseinbussen

An der kommenden Grossratssitzung beantragen die unterzeichnenden Parteien eine Corona-Härtefall-Unterstützung für Personen mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Wer eine Einkommenseinbusse von mindestens fünf Prozent nachweisen kann und unter die Kriterien der Prämienverbilligung fällt, soll einen einmaligen Unterstützungsbeitrag erhalten. Damit sollen durch die Pandemie verursachte soziale Härten gemildert werden.
Haushalte mit niedrigen Einkommen am Limit
Wirtschaftlich trifft die Corona-Krise die Haushalte unterschiedlich. Die Konjunkturforschungsstelle der…

An der kommenden Grossratssitzung beantragen die unterzeichnenden Parteien eine Corona-Härtefall-Unterstützung für Personen mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Wer eine Einkommenseinbusse von mindestens fünf Prozent nachweisen kann und unter die Kriterien der Prämienverbilligung fällt, soll einen einmaligen Unterstützungsbeitrag erhalten. Damit sollen durch die Pandemie verursachte soziale Härten gemildert werden.
Haushalte mit niedrigen Einkommen am Limit
Wirtschaftlich trifft die Corona-Krise die Haushalte unterschiedlich. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH konstatiert in einer aktuellen Studie eine zunehmende Ungleichheit: Rund ein Drittel der Haushalte mit Einkommen unter 4'000 Franken, die vor der Krise einer Erwerbsarbeit nachgingen, wurden im Verlauf der Krise arbeitslos oder mussten Kurzarbeitsgeld beziehen. Einkommenseinbussen bringen Haushalte mit kleinem Budget ans Limit. In der ersten Phase der Pandemie wurden Unternehmen unterstützt, damit möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das war wichtig und richtig. Nach der langen Dauer der Krise sollen nun aber auch direkt die betroffenen Haushalte unterstützt werden.
Einmaliger Beitrag gemäss Prämienverbilligungs-Kategorie
Um die akute Not dieser Menschen zu lindern, verlangt die Motion deshalb die Auszahlung einer einmaligen Corona-Härtefall-Unterstützung für alle Personen und Haushalte, die zwischen 2019 und 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Einkommenseinbusse von mindestens fünf Prozent nachweisen können und unter die Kriterien der Prämienverbilligung fallen. Der Unterstützungsbeitrag soll zwei Mal dem Monatsbeitrag gemäss den Kategorien der Prämienverbilligung für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder oder mindestens 500 Franken entsprechen.
Für Rückfragen:
Brigitte Gysin, Grossrätin EVP, 077 417 41 02
10.04.2021 | Nachwahlbefragung bestätigt pragmatische Wohnraumpolitik

Die vom Kanton in Auftrag gegebene Nachwahlbefragung zum revidierten Wohnraumfördergesetz bestätigt: Eine Mehrheit der baselstädtischen Bevölkerung unterstützt die von der Regierung vorangetriebene und den Bürgerlichen, Mitte-Parteien und der Wirtschaft ermöglichte pragmatische Wohnraumpolitik. Der Oppositionskurs von SP, Grünen, BastA! und dem Mieterverband ist nicht mehrheitsfähig und selbst in den eigenen Reihen umstritten. Es ist nun an der Zeit, einen Marschhalt einzulegen und das revidierte Wohnraumfördergesetz sich entfalten zu lassen.
Die vom Kanton Basel-Stadt im Nachgang zur Referendumsabstimmung vom 29.11.2020 durchgeführte Nachwahlbefragung zum revidierten Wohnraumfördergesetz…

Die vom Kanton in Auftrag gegebene Nachwahlbefragung zum revidierten Wohnraumfördergesetz bestätigt: Eine Mehrheit der baselstädtischen Bevölkerung unterstützt die von der Regierung vorangetriebene und den Bürgerlichen, Mitte-Parteien und der Wirtschaft ermöglichte pragmatische Wohnraumpolitik. Der Oppositionskurs von SP, Grünen, BastA! und dem Mieterverband ist nicht mehrheitsfähig und selbst in den eigenen Reihen umstritten. Es ist nun an der Zeit, einen Marschhalt einzulegen und das revidierte Wohnraumfördergesetz sich entfalten zu lassen.
Die vom Kanton Basel-Stadt im Nachgang zur Referendumsabstimmung vom 29.11.2020 durchgeführte Nachwahlbefragung zum revidierten Wohnraumfördergesetz bestätigt erfreulicherweise das Resultat. Eine Mehrheit der baselstädtischen Bevölkerung trägt den von der Regierung geprägten und den bürgerlichen Parteien und Verbänden letztlich ermöglichte Kurs einer realistischen Wohnraumpolitik mit.
Die im Nachgang zur knappen Abstimmung, namentlich vom Mieterverband, vorgetragene Behauptung, dass die Vorlage lediglich aufgrund der komplizierten Abstimmungsfrage eine Mehrheit gefunden habe, wird durch die Nachwahlbefragung deutlich widerlegt. Die irreführenden Behauptungen des Mieterverbandes entbehren somit jeglicher Grundlage.
Die Nachwahlbefragung zeigt, dass der von SP, Grünen, BastA! und Mieterverband betriebene Oppositionskurs in der Wohnraumpolitik auch in den eigenen Reihen umstrittener wird. Die von der Regierung, den bürgerlichen und den Mitte-Parteien im Grossen Rat durchgebrachten Änderungen des bestehenden Wohnraumfördergesetzes waren pragmatisch, vernünftig und setzen wichtige Elemente einer für Mieter und Vermieter nachhaltigen Wohnraumförderpolitik im Kanton um.
Mit der Annahme des revidierten Wohnraumfördergesetzes sind innert kürzester Zeit von Regierung und Parlament die vom Mieterverband mittels vier kantonaler Volksinitiativen vorgetragenen Anliegen pragmatisch umgesetzt worden. Entsprechend irritiert sind die Parteien und Verbände über die anhaltende Fundamentalopposition der linken Parteien und des Mieterverbandes.
Nun gilt es, die vom Volk beschlossenen und somit mitgetragenen Änderungen im Wohnraumfördergesetz mit der entsprechenden ergänzenden Verordnung weiter zu vertiefen und zu konkretisieren. Die Parteien und Verbände rufen den Regierungsrat daher auf, seinen bisher in der Wohnraumpolitik eingeschlagenen Weg nicht zu verlassen und dem linken Druck Stand zu halten.
Gleichzeitig rufen die Die Mitte, EVP, FDP, GLP, LDP und SVP sowie die Verbände dazu auf, dass sich das neue Wohnraumfördergesetz nun in der Praxis erst entfalten soll, bevor neue – hauptsächlich ideologische – Forderungen von linker Seite aufgestellt werden.
Für Rückfragen:
Brigitte Gysin, Präsidentin EVP 077 417 41 02
18.03.2021 | Aufbruch ins Solarzeitalter: mehr Photovoltaik-Strom aus Basel

Mit einer Motion wollen Grossrätinnen und Grossräte aus den Fraktionen GAB, SP, GLP und Mitte-EVP erreichen, dass auf Basels Dächern und Fassaden in den nächsten Jahren deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen gebaut werden.
Die heute eingereichte Motion beauftragt den Regierungsrat, das Energiegesetz anzupassen, um die bereits bestehende Vorgabe für Neubauten, einen Teil…

Mit einer Motion wollen Grossrätinnen und Grossräte aus den Fraktionen GAB, SP, GLP und Mitte-EVP erreichen, dass auf Basels Dächern und Fassaden in den nächsten Jahren deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen gebaut werden.
Die heute eingereichte Motion beauftragt den Regierungsrat, das Energiegesetz anzupassen, um die bereits bestehende Vorgabe für Neubauten, einen Teil des eigenen Energiebedarfs selber zu produzieren, auf alle Gebäude auszuweiten, die gut oder sehr gut geeignete Dachflächen, Fassaden oder andere Oberflächen haben. Für bestehende Gebäude soll allerdings eine Übergangsfrist von 15 Jahren gelten. Die offen formulierte Motion lässt dem Regierungsrat für die Umsetzung viel Spielraum, indem dieser über die Verordnung, Art, Umfang, Befreiung und die Höhe einer Ersatzabgabe festlegen kann. Damit neben Dachflächen auch Fassaden und andere Oberflächen wirtschaftlich betrieben werden können, sollen die Vergütungen für die Netzeinspeisung entsprechend angepasst werden. Dies gilt insbesondere für solche Oberflächen, die einen hohen Anteil Strom im Winterhalbjahr liefern oder einen geringen Eigenverbrauchsanteil haben.
Bessere Versicherung und Finanzierung
Die Motion regt weiter an, dass der Regierungsrat eine obligatorische Versicherung einrichten kann, um Schäden an Solaranlagen durch Umwelteinwirkungen und Kosten zu decken, wenn Anlagen aus objektiven Gründen frühzeitig entfernt werden müssen. Ebenfalls geprüft werden soll, ob zusätzliche Finanzierungsmodelle (z.B. Bürgschaften für Bankdarlehen) notwendig sind, um die Finanzierung von Solaranlagen auch bei Amortisation über den gesamten Lebenszyklus sicherzustellen.
Schub für die Energiewende und das Gewerbe
Der Anteil des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen in Basel-Stadt ist heute noch sehr tief. Trotz guter Rahmenbedingungen erfolgt der Ausbau der Photovoltaik in Basel, insbesondere bei bestehenden Gebäuden, viel zu zögerlich. Die Umsetzung der Motion wird die Energiewende deutlich beschleunigen. Sie stellt sicher, dass die für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und des Verkehrs benötigte elektrische Energie, erneuerbar und in Basel produziert wird. Die technischen Voraussetzungen dazu sind vorhanden. Profitieren wird nicht nur das Klima und die Umwelt, sondern auch das lokale Gewerbe.
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• Christoph Hochuli, EVP, 079 434 27 27
16.03.2021 | Fundgegenstände sollen zu ihren Besitzern zurückfinden

EVP-Grossrat Christoph Hochuli fordert in einer Schriftlichen Anfrage vom Regierungsrat Antworten, inwiefern die Fundsachenverordnung angepasst werden kann, damit Haus– und Anstaltsfunde zukünftig – wie andere Fundgegenstände auch – im Fundbüro abgegeben werden dürfen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Fundgegenstände zu ihren Besitzern zurückfinden.
Im Kanton Basel-Stadt können Fundgegenstände grundsätzlich im Fundbüro im Spiegelhof oder bei allen Polizeiposten/-wachen abgegeben werden. Davon…

EVP-Grossrat Christoph Hochuli fordert in einer Schriftlichen Anfrage vom Regierungsrat Antworten, inwiefern die Fundsachenverordnung angepasst werden kann, damit Haus- und Anstaltsfunde zukünftig – wie andere Fundgegenstände auch – im Fundbüro abgegeben werden dürfen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Fundgegenstände zu ihren Besitzern zurückfinden.
Im Kanton Basel-Stadt können Fundgegenstände grundsätzlich im Fundbüro im Spiegelhof oder bei allen Polizeiposten/-wachen abgegeben werden. Davon ausgenommen sind jedoch sogenannte Haus- und Anstaltsfunde. Verliert oder vergisst eine Person einen Gegenstand nicht auf Allmend, sondern in einem Restaurant, Verkaufsladen, öffentlichen Gebäude oder auch im Treppenhaus einer Wohnliegenschaft, so muss der Hausherr der Liegenschaft versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen und allenfalls den Gegenstand während fünf Jahren aufbewahren.
Einerseits ist diese Vorschrift für Gewerbetreibende und Hauswarte mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden und beansprucht auch Lagerplatz. Andererseits wissen Personen, die einen Gegenstand verlieren, oft nicht, wo dies war. Sie müssen bei Verkaufsläden, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, wo sie sich aufhielten, allenfalls bei den Betreibern von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Fundbüro im Spiegelhof nachfragen, ob ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde.
EVP-Grossrat Christoph Hochuli fragt in seiner Schriftlichen Anfrage den Regierungsrat, ob er bereit sei, die Fundsachenverordnung dahin gehend zu ändern, dass Haus- und Anstaltsfunde nach einer bestimmten Zeit dem Fundbüro übergeben werden dürfen und müssen. Dies wäre einerseits eine Erleichterung für alle Gewerbetreibenden und Hauswarte, andererseits würde so die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Fundgegenstände zu ihren Besitzern zurückfinden.
16.03.2021 | Riehener Interessen von Rotgrün und Teilen der glp übergangen

An der heutigen Grossratssitzung hat eine knappe Mehrheit von SP, Grünen und Teilen der glp den massiven Abbau von 48 Parkplätzen vor dem Friedhof Hörnli beschlossen – dies entgegen der Meinung des Regierungsrates. Die Parteien Die Mitte, EVP, FDP, LDP und SVP setzten sich vergeblich für die Riehener Interessen ein und bedauern den Entscheid.
Dass die grosse Mehrheit der Riehener Parteien nicht einverstanden ist, mit dem von der grossrätlichen UVEK geplanten Parkplatzabbau und dem…

An der heutigen Grossratssitzung hat eine knappe Mehrheit von SP, Grünen und Teilen der glp den massiven Abbau von 48 Parkplätzen vor dem Friedhof Hörnli beschlossen – dies entgegen der Meinung des Regierungsrates. Die Parteien Die Mitte, EVP, FDP, LDP und SVP setzten sich vergeblich für die Riehener Interessen ein und bedauern den Entscheid.
Dass die grosse Mehrheit der Riehener Parteien nicht einverstanden ist, mit dem von der grossrätlichen UVEK geplanten Parkplatzabbau und dem dazugehörigen steigenden Suchverkehr, wurde bereits in den letzten Wochen publik. Die Riehener Interessen wurden kaum angehört und auf die Quartierbevölkerung wurde keine Rücksicht genommen. Stattdessen argumentierten die linken Befürworter der Vorlage mit einer tiefen durchschnittlichen Parkplatzauslastung.
Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Viele Friedhofbesuchende, die aus der gesamten Region anreisen, sind nicht gut zu Fuss und auf einen nahegelegenen Parkplatz angewiesen. Hinzu kommt, dass die Auslastung des Platzes im Winterhalbjahr deutlich tiefer ist, da die Freizeitgärten vor allem im Frühling und Sommer genutzt werden. Weiter wird die Gewerbezone Hörnli in den kommenden Jahren sogar zusätzliche Parkflächen benötigen. Ausserdem folgen Abdankungen in ihrer Besucherzahl auch keinem Durchschnitt.
Im Wissen darum, dass die Parkflächen im Niederholzquartier bereits heute knapp und kaum freie Einstellhallenplätze verfügbar sind, haben sich die Riehener Grossrätinnen und Grossräte der Parteien Die Mitte, EVP, FDP, LDP und SVP für eine Rückweisung der Vorlage ausgesprochen. Dass bei einer Vorlage auf Riehener Boden, die Riehener Interessen von den linken Parteien derart missachtet werden, empfinden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier von Die Mitte, EVP, FDP, LDP und SVP als stossend. Besonders speziell ist der Vorgang, weil sich auch Regierungsrat gegen die UVEK-Mehrheit wehrte und selbst entsprechende Streichungsanträge gegenüber der UVEK-Version stellte, um den massiven Parkplatzabbau zu verhindern.
Für Rückfragen:
Thomas Widmer-Huber, Gross- und Einwohnerrat, 079 948 92 93
Medienmitteilungen 2015
Kennzahlen
Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz
Gründungsjahr: 1919
Anzahl Mitglieder: 4600
Anzahl Sitze im Nationalrat: 2
Selbstportrait:
Die EVP ist eine verlässliche Kraft, die sich seit 1919 für eine lebenswerte und solidarische Schweiz einsetzt. Auf der Basis christlicher Werte wie Verantwortung, Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit betreibt die EVP als Mittepartei eine sachbezogene und lösungsorientierte Politik, die dem Wohl aller Menschen dient. Sie ist in den kantonalen Parlamenten mit gut 40 Mandaten vertreten. Die EVP will Familien unterstützen, die Schöpfung erhalten, Schulden abbauen und die Sozialwerke sichern. Sie fordert eine Wirtschaft, die fair mit Menschen und Ressourcen umgeht, Solidarität mit benachteiligten Menschen und den Schutz des menschlichen Lebens.