Die WHO und ihre Mitgliedstaaten verhandeln zurzeit zwei Vertragswerke, die weltweit gelten sollen: Den Pandemievertrag und die Revision der bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
Die öffentliche und mediale Diskussion sowie bisherige Stellungnahmen und Berichterstattung der EVP Schweiz fokussierten bisher jedoch weitgehend auf den Pandemievertrag, die Revision der IGV geriet dabei ohne Absicht in den Hintergrund. Dadurch kam es zu lückenhaften und z.T. unzutreffenden Einschätzungen («Desinformation»). Dafür bittet die EVP Schweiz um Entschuldigung.
7 Wochen vor der geplanten Verabschiedung der Revision der IGV liegt noch immer kein abschliessender, konsolidierter Textentwurf öffentlich vor – obwohl lt. Reglement alle Änderungsvorschläge an der IGV im Wortlaut spätestens vier Monate vor der geplanten Beratung und Verabschiedung in der Gesundheitsversammlung (diese wäre vom 27. Mai bis 1. Juni) vorliegen müssten.
Das einzige bisher öffentliche Dokument beinhaltet lediglich alle eingereichten Änderungsanträge – und diese fordern z.T. sehr weitgehende Anpassungen: So soll z.B. die WHO oder ihr Direktor allein einen Gesundheitsnotstand ausrufen können. Dies bereits, wenn eine Gefahr droht, nicht erst wenn eine Notlage festgestellt wird. Die Mitgliedstaaten sollen sich verpflichten, den Empfehlungen der WHO zu folgen und der Hinweis auf die Respektierung grundlegender Freiheitsrechte soll gestrichen werden. Es ist unklar, welche dieser Änderungen in den noch immer laufenden Verhandlungen bisher Eingang in das Vertragswerk gefunden haben und welche nicht.
Die EVP Schweiz fordert den Bundesrat in einem parlamentarischen Vorstoss dazu auf, zu erklären, wie er sich zu solchen Änderungsanträgen stellt, die Empfehlungen der WHO für die Mitgliedstaaten verpflichtend machen wollen – insbesondere wenn diese die Autonomie der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich oder die Freiheits- und Grundrechte betreffen.
Die EVP Schweiz äussert in ihrem Vorstoss auch die Erwartung, dass der Bundesrat gegenüber der WHO darauf besteht, dass die vertraglich vorgeschriebenen Publikationsfristen für Änderungen der IGV eingehalten werden. Der Bundesrat soll keine Verabschiedung der Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften an der Gesundheitsversammlung Ende Mai akzeptieren.
Die EVP Schweiz fordert den Bundesrat darüber hinaus dazu auf anzuerkennen: Angesichts der gesellschaftlichen Verwerfungen und des Vertrauensverlusts in Teilen der Bevölkerung gegenüber Regierung und Parlament während der Corona-Pandemie ist eine breite, transparente und demokratische Diskussion über die finalen Textentwürfe beider Abkommen im Parlament notwendig. Dies, um Vertrauen und gesellschaftlichen Frieden zu bewahren.